Arthrose als Unfallfolge nicht anerkannt



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  Bitte denkt daran, dass in Deutschland das sogenante Rechtsberatungsgesetz nur Anwälten im Rahmen eines Mandats erlaubt, eine Einzelfallberatung durchzuführen. Deshalb antwortet aus Eurer persönlichen Erfahrung ... bei mir war es so und so ... oder ich würde in so einem Fall ... dies und jenes tun.

 
  55. Eintrag von am 30.10.2005 - Anzahl gelesen : 23  
  Arthrose als Unfallfolge nicht anerkannt  
  0 ich hatte 2001 einen Arbeitsunfall mit Verletzungen am Schultergelenk. Dieser Unfall inclusive aller Behandlungen (2 Operationen und 8 Wochen Reha sowie durchgehend Krankengymnastik) wurde von der Berufsgenossenschaft anerkannt. In den letzten Wochen wurden die Schmerzen zunehmend stärker, es erfolgte eine erneute OP, bei der Knorpelmasse abgeschliffen wurde und eine Schultergelenksspülung vorgenommen wurde. Eine verordnete Reha lehnte die BG nun ab mit der Begründung, dass eine Arthrose vorliege, die unabhängig vom Unfall aufgetreten ist. Diese Aussage macht mich total wütend, wieso sollte sich gerade an dieser Stelle meines Körpers eine Arthrose entwickeln? Hat vielleicht jemand ähnliche Erefahrungen gemacht und kann mir Tipps und Ratschläge geben? Bislang habe ich noch keine schriftlichen Unterlagen, die Kommunikation lief bisher immer über die Krankenhausärztin. Den operierenden Arzt habe ich nie gesprochen. Ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten? Kennt jemand vielleicht kompetente Beratungsstellen? Kann die Krankenkasse etwas machen? (Sie möchte ja die Kosten sicher auch nicht tragen) Über Antworten würde ich mich freuen.  
  1. Antwort von am 01.11.2005  
  A., Du hast nur die Chance die Arthrose als Unfallfolge anerkannt zu bekommen, wenn die Arthrose zweifelsfrei auf den Unfall zurückzuführen ist! Bei mir war das so und wurde auch so ohne Probleme annerkannt! Spreche nochmal mit dem Operateur, ob man nicht den Zusammenhang zum Unfall feststellen kann! Und das kann nur ein Arzt!

Alles Gute für Dich
wünscht Dir B.
 




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Stand : 03.11.2005 15:13:17
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